- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Straße "Am Hengstberg"
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Amtsleiterin Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Ausbau und die Finanzierung der Straße „Am Hengstberg“ in Grimma mit Gesamtausgaben von 2.570.200 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent aus Zuwendungen über die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW Infra). Mit dem Ausbau der Straße auf einer Länge von ca. 1.320 m und einer Straßenbreite von 6,50 m soll die Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz und das regionale Versorgungsnetz verbessert werden. Die Straße grenzt direkt an die Kreisstraße K8365, die Bundesstraße B107 und die Bundesautobahn BAB 14 (Anschlussstelle Grimma). Durch die Straße werden zwei Gewerbegebiete („Industrie- und Gewerbebetrieb Nord II – Am Hengstberg“ und „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 1. Abschnitt“) erschlossen. Mit der medientechnischen Erschließung wird nicht nur die Ver- und Entsorgung der vorgenannten Gewerbegebiete verbessert und gesichert, sondern auch die weitere Erschließung des 2. und 3. Abschnitts des Industrie- und Gewerbegebietes Nord III – A 14 ermöglicht. Die Planungen übernahm die ICL Ingenieur Consult GmbH aus Leipzig. Im 1. Quartal 2021 soll mit der Baumaßnahme begonnen werden. Die Bauzeit ist auf sechs Monate kalkuliert. Die Eigenmittel für die Stadt Grimma betragen 275.920 Euro.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 99 "Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss den Bebauungsplans Nr. 99 „Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau“ einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.
Die Ergebnisse der Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen, darunter auch der Lärmschutz, wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Dies erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Grimma. Die Planungskosten werden von die BAUPROFIS Projektentwicklungsgesellschaft mbH übernommen.
- Satzungen zur Aufhebung von Förder- und Sanierungsgebieten
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Stadtumbaugebiet
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufhebung der Abgrenzung des Fördergebietes „Stadtumbaugebiet Grimma“ aus dem Jahr 2003 mit Ergänzung aus dem Jahr 2004.
Als erste Maßnahme im Programmteil „Aufwertung“ erfolgte der Rückbau der Bausubstanz im Quartier "Straße des Friedens/August-Bebel-Straße", um so die Baufreiheit für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses und des Stadtarchivs zu schaffen. Eine Aufwertung des Wohnumfeldes erfuhr das sogenannte Gebiet „Promenade Grimma Süd", welche die Bereiche zwischen Süd 1 und 3 verbindet. Dabei wurden neben dem Ausbau der Wegebeziehungen umfangreiche Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt. Eine wichtige Maßnahme zur Sicherung des Wohnungsbestandes in Süd stellte die Wiederherstellung der Medienversorgung der Bebauung Südstraße 14-18 und 81-87 dar. In Folge des Rückbaus von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft der vorgenannten Bebauung, wurde die Medienversorgung der direkt miteinander verbundenen Gebäude getrennt. Zur Wiederversorgung war die Errichtung einer neuen Hausanschlussstation ebenso wie eine Neutrassierung erforderlich. Eine wesentliche Zielstellung wurde mit dem Beginn der Gestaltung des Platzes der Einheit erreicht. Neben dem erfolgten Rückbau der Wohnbebauung und der Beseitigung der ehemaligen Turnhalle wurde mit der Errichtung eines Spiel- und Freizeitbereiches eine wesentliche Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes erreicht.
Die Änderung von Erschließungsanlagen im Bereich der Klosterstraße/Augustinergasse und die Schaffung öffentlicher Stellplätze an der Gabelsbergerstraße, gelten ebenso als Einzelmaßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Als eine der umfangreichsten Maßnahmen stellte sich die Sanierung der Schwimmhalle heraus, welche nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung der Außenanlagen reges Interesse in der Bevölkerung findet.
Es wurden insgesamt 484 Wohneinheiten zurückgebaut. Die dabei erhaltenen Freiflächen wurden umgestaltet bzw. in die vorhandenen Freiflächengestaltungen integriert. Bei den realisierten Teilrückbaumaßnahmen erfolgte im Anschluss die Sanierung der verbliebenen Gebäudeteile.
Die gefassten Zielstellungen für das "Stadtumbaugebiet Grimma" wurden erreicht. Das Förderprogramm Stadtumbau Ost wurde bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) abgerechnet und anerkannt. Es besteht keine Notwendigkeit mehr das Stadtumbaugebiet aufrecht zu erhalten. Eine Nichtaufhebung des Stadtumbaugebietes würde sogar die Inanspruchnahme neuer Förderprogramme behindern bzw. ausschließen.
Kasernengelände
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kasernengelände Grimma Teil 1“ aus dem Jahr 1996. Der Stadtrat erklärte, dass die Sanierung durchgeführt worden ist. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, nach ortsüblicher Bekanntmachung der Satzung dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung mitzuteilen und die Löschung der Sanierungsvermerke für die von der Aufhebung betroffenen Grundstücke zu beantragen.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, nach Bekanntmachung der Aufhebung der Sanierungssatzung die Ausgleichsbeträge zu erheben.
Ein Blick zurück: Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erfolgte unter Anwendung des „besonderen Städtebaurechtes“. Demnach kamen nur solche städtebaulichen Maßnahmen in Betracht, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse lagen. Die Stadt Grimma wurde im Jahr 1994 in das Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) mit dem Gebiet „Kasernengelände Grimma Teil 1“ aufgenommen. Zielstellung für das 43,6 ha große Fördergebiet war es, das seit 1993 ungenutzte ehemalige Kasernenareal mit der maroden Bausubstanz und mangelhaften Erschließungszustand städtebaulich neu zu ordnen und zu entwickeln. Zu deren Umsetzung wurde nach dem erforderlichen Grunderwerb (rd. 4.523.840 Euro) vom Freistaat Sachsen die noch vorhandene Gebäudesubstanz rückgebaut und die Flächen beräumt (rd.1.922.440 Euro). Anschließend an die Kampfmittel- und Altlastenbeseitigung (Fachförderung) konnte mit der Neuordnung und Herstellung von Erschließungsanlagen (rd. 1.242.630 Euro) begonnen werden. Neben der Schaffung des Broner Ringes und der Anbindung an die Leipziger Straße wurden Grünbereiche zur Verbesserung des Mikroklimas geschaffen. Der gesamte südliche Bereich des Fördergebietes wurde nach den geltenden Planungen und aus ökologischen Gründen nicht bebaut und dient als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Im Durchführungszeitraum wurden keine privaten Einzelmaßnahmen umgesetzt. Mit rechtsverbindlicher Aufhebungssatzung erteilt die Stadt dem zuständigen Grundbuchamt den Auftrag zur Löschung der eingetragenen Sanierungsvermerke. Nach Bekanntmachung der Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt die Erhebung der noch nicht vorzeitig abgelösten Ausgleichsbeträge. Die Stadt Grimma erreichte die ursprünglich gefassten Sanierungsziele für das Gebiet. Das Fördergebiet ist abgeschlossen, die Gesamtabrechnung gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist erfolgt und wurde anerkannt.
Stadtkern
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtkern“ aus dem Jahr 1991 samt Anpassung aus dem Jahr 2004. Der Stadtrat erklärte, dass die Sanierung durchgeführt worden ist. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, nach ortsüblicher Bekanntmachung der Satzung dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung mitzuteilen und die Löschung der Sanierungsvermerke für die von der Aufhebung betroffenen Grundstücke zu beantragen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, nach Bekanntmachung der Sanierungssatzung die Ausgleichsbeträge zu erheben.
Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erfolgte unter Anwendung des „besonderen Städtebaurechtes“. Demnach kamen nur solche städtebaulichen Maßnahmen in Betracht, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse lagen. Der Abschluss der städtebaulichen Maßnahmen (Gesamtmaßnahmen) regelt sich durch die festgelegten Aufhebungsgründe. Demzufolge ist ein Sanierungsgebiet immer nur soweit und solange förmlich festzusetzen, wie auch städtebauliche Missstände bestehen.
Die Stadt Grimma wurde im Jahr 1991 in die Förderprogramme „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (LSP und SEP) mit dem Gebiet „Stadtkern“ (8 ha) aufgenommen. Als Zielstellung galt es, die marode Bausubstanz zu sanieren, modernen Wohnraum in der Innenstadt zu schaffen und parallel den mangelhaften Erschließungszustand städtebaulich neu zu ordnen und zu entwickeln. Der Stadt standen dafür rd. 4,5 Mio. Euro zu Verfügung. Nach der Hochwasserkatastrophe 2002 konnte parallel zu anderen Finanzmitteln mit Hilfe der Fördermittel für das erweiterte Sanierungsgebiet (ca. 50 ha) Unterstützung für die privaten Grundstückseigentümer gewährt werden. Mit Abschluss des Fördergebietes und vor Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde allen Grundstückseigentümern im Gebiet die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der zu erhebenden Ausgleichbeträgen unterbreitet. Aus einer Beteiligung von über 80 Prozent aller Grundstückseigentümer konnten im Anschluss die eingenommenen Beträge zur Sanierung der Fassade des Gymnasiums „St. Augustin“ genutzt werden. Die gefassten Sanierungsziele für das Gebiet wurden erreicht, so dass das Sanierungsgebiet abgeschlossen werden und die zugehörige förmliche Festlegung aufgehoben werden kann.
Mit rechtsverbindlicher Aufhebungssatzung erteilt die Stadt im Anschluss dem zuständigen Grundbuchamt den Auftrag zur Löschung der eingetragenen Sanierungsvermerke.
Nach Bekanntmachung der Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt die Erhebung der noch nicht vorzeitig abgelösten Ausgleichsbeträge.
- Verkauf der Grundstücke Grimma, Nahe Am Rumberg / Rotes Vorwerk und Änderung bestehender Pachtverträge
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss im Zuge der Umsetzung der Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A14, 2ter und 3ter Bauabschnitt folgende Grundstücksvertragsgeschäfte: Verkauf der Grundstücke Grimma, Nahe Am Rumberg / Rotes Vorwerk, Gemarkung Grimma, Flurstück 1641/2, Flurstück 1641/16, Flurstück 1641/33, Flurstück 1641/23, Flurstück 1649 mit einer Größe von insgesamt 97.842 qm zu einem Kaufpreis von 195.684 Euro; Verlängerung eines bestehenden Landpachtvertrages. Eine Ausstiegsklausel für die Verkaufsgrundstücke laut Beschluss ist in allseitigem Einvernehmen schriftlich erklärt.
Der Verkauf der Grundstücke ist die Grundlage für die Entwicklung des Bebauungsplan Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A14“ 2ter und 3ter Bauabschnitt.
Ausgleichsbeträge und Mehrerlösabfindungen aus den Altverträgen der Erwerberin werden durch die WEP-CSM-Entwicklungs-GmbH & Co. KG, also der Entwicklungsgesellschaft für das Industrie- und Gewerbegebiet Nord III, getragen. Die Verlängerung des Landpachtvertrags ist erforderlich, um der Erwerberin die Nutzung der Flächen zu sichern. Sämtliche Vertragsnebenkosten sowie Notar- und Grundbuchkosten, wie auch die notwendigen Teilungsvermessungen werden durch die WEP-CSM-Entwicklungs-GmbH & Co. KG beglichen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt oberhalb des geltenden Bodenrichtwerts.
- Baubeschluss zur Sanierung der Sporthalle Nerchau
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss das Vorhaben: „Sanierung Sporthalle Nerchau und die Errichtung eines Sanitäranbau“.
Die Grundschule Nerchau ist laut Schulnetzplanung mit 1,5 Klassenzügen bestätigt und nutzt den vorhandenen Sporthallenbau in der Hugo-Koch-Straße für den Schulsport. Der unter Denkmalschutz stehende Bau besteht aus dem Hallenkörper und einem straßenseitigen Vorbau aus dem Jahr 1905. Die nördlich angeordneten Anbauten wurden in den Jahren 1968 und 1976 errichtet und beherbergen Sozial-, Technik- und Nebenräume.
Der bauliche Zustand des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteiles erfordert nach vorliegenden Holzschutzgutachten die Sanierung im Bereich des Dachstuhls. Erneuert werden die Dacheindeckung und die Holzfenster. Die Fassade wird instandgesetzt. Im Hallenbereich werden gemäß geltender Vorschriften ein Sportboden, die Prallwände und eine Akustikdecke mit ballwurfsicheren Beleuchtungskörpern vorgesehen. Der Sanitäranbau ist auf Grund des schlechten baulichen Zustandes abzubrechen und zu ersetzen. Der neu zu errichtende Anbau sichert die barrierefreie Erschließung des Gebäudes ausschließlich des Teilbereiches im Anbau 1. Obergeschoss. Dies wurde bei der Funktionsuntersetzung beachtet. Die Bemessung des Gebäudes folgt den Vorschriften und Empfehlungen für Sportstätten. Das massive, eingeschossige Gebäude wird aus Kalksandstein und Beton errichtet und erhält ein Wärmedämmverbundsystem. Die Fenster werden aus Kunststoff/Leichtmetall gefertigt und die Stadtbetondachdecke wird entsprechend gedämmt und als Flachdach ausgeführt.
Alle Fachplanungen der Technischen Gebäudeausrüstung fließen in das Konzept ein und liegen im Entwurf vor. Eine Erweiterung der Sportfläche kann auf Grund des Denkmalbefundes nicht erfolgen. Im Haus wird die gesamte Elektroanlage erneuert. Vorgesehen ist der Einbau der Hausalarmanlage, die Sicherheitsbeleuchtung und die Beleuchtung durch LED Leuchten. Die Beheizung und zentrale Warmwasserbereitung erfolgt mittels Gas-Brennwertkessel. Das Lüftungsgerät ist mit Wärmerückgewinnung. Im Hallenbereich ist eine Fußbodenheizung vorgesehen.
Das Architektur- & Statikbüro Beyer & Lätzsch aus Grimma erstellten eine Gesamtkostenkalkulation in Höhe von rund 2.728.000 Euro. Das Vorhaben ist im Rahmen des Fördermittelprogramms Schulinfrastruktur beantragt. Die Fördermittelquote beträgt 60 Prozent für die zuwendungsfähigen Kosten.
- Vergabe Baumeisterarbeiten im Zuge des Ersatzneubaus Feuerwehrgerätehaus Zschoppach
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Firma Dietze Hochbau GmbH aus Wurzen für eine Auftragssumme von 219.543,16 Euro. Die Kostenberechnung des Wurzener Hochbauplanungsbüro Weidemüller lag bei 257.385,10 Euro. Die Maßnahme ist im Rahmen der Haushaltsplanung bestätigt.
- Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 70.000 Euro für nachfolgend genannte Maßnahmen, die aus Zuweisungen des Gesetzes „Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen“ in 2020 finanziert werden. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen: Kriegerdenkmal Seumepark Hohnstädt, Instandsetzung, in Höhe von 3.136,35 Euro; Sportlerheim Großbardau, Zuschuss Sanitärbereich, in Höhe von 10.000 Euro; Sportlerheim Großbothen, Zuschuss Ausstattung, in Höhe von 1.500 Euro; Tierheim Schkortitz insgesamt 55.363,65 Euro, aufgeteilt in 24.000 Euro für die Baugrunduntersuchung/Konzeption und 31.363,65 Euro für den Neubau
des Anbaus. Die pauschale Zuweisung in Höhe von 70.000 Euro wird von 2018 bis 2020 jährlich gewährt. Zum Nachweis des Einsatzes der Mittel ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.
Digitalpakt Schule: Finanzierungs- und Anschaffungsbeschlüsse
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.421.000 Euro im Haushaltsjahr 2020 für Maßnahmen nach der Richtlinie Digitale Schule mit einem Zuschuss in Höhe von 1.408.379,98 Euro von der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen. Die Eigenmittel in Höhe von 12.620,02 Euro werden durch Mehreinnahmen in der Grundsteuer finanziert.
Die Stadt Grimma reichte im Sommer einen Fördermittelantrag bei der Sächsischen Aufbaubank ein. Der Antrag umfasst alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Gemeindegebiet der Stadt Grimma. Der Zuwendungsbescheid ging im Juli 2020 ein.
Der Stadtrat beschloss zusätzlich die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 149.749,70 Euro für das Sofortausstattungsprogramm zur Unterstützung des auf Grund der Corona-Pandemie erforderlichen digitalen Fernunterrichts. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus den dafür vorgesehen Fördermitteln in Höhe von 149.749,70 Euro. Der Fördermittelantrag wurde im Juli 2020 gestellt. Es handelt sich bei der Förderung des Sächsisches Staatsministeriums für Kultus um ein festes Budget zur Verbesserung der Ausstattung mit mobilen Endgeräten und zur Unterstützung des digitalisierten Fernunterrichts und beträgt für die Stadt Grimma 149.749,70 Euro. Die Summe ergibt sich aus den vorhandenen Mitteln für den Freistaat Sachsen und den Schülerzahlen der jeweiligen Schulen laut Schulstatistik aus dem Schuljahr 2019/2020. Die Zuweisung dient der Unterstützung des digitalen Fernunterrichts und erfolgt für schulgebundene Endgeräte. Die erworbenen Endgeräte sollen an Schüler verliehen werden, soweit es einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden.
Durch die Schulleiter erfolgte eine Bedarfsabfrage zur Ermittlung der hilfebedürftigen Kinder. Anhand dieser Rückmeldungen wurde im Haushalt ein Budget errechnet nach Grund- und Oberschulen sowie Gymnasium. Die Auftragsvergabe zur Lieferung der 238 mobilen Endgeräte erfolgte an das Grimmaer Unternehmen Tellas.
- Antrag der AfD-Fraktion im Stadtrat zur Abschaffung der Straßenausbausatzung
Es informierte Steffen Pollow, Fraktionsvorsitzender AfD im Stadtrat Grimma.
Der Stadtrat stimmte dem Antrag zu. Der Antrag lautete: Die Satzung der Stadt Grimma über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung, den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen wird aufgehoben. Die Aufhebung soll zum rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Kommunale Abgabenerhöhungen oder Leistungskürzungen im sozialen Bereich als Kompensation für die Beitragsausfälle müssen ausgeschlossen werden.