- Termin Oberbürgermeisterwahl 2022
Es informierte Justiziarin Kerstin Ulbricht.
Der Wahltag für die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Grimma ist der 12. Juni 2022 und für den Fall eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges fällt der Wahltag auf den 3. Juli 2022. Der Stadtrat stimmte zu.
Gemäß der Regelung des Kommunalwahlgesetzes bestimmt der Stadtrat den Wahltag zur Wahl des Oberbürgermeisters unter Beachtung der Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Gleichzeitig ist der Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges zu bestimmen. Es hat sich bewährt, wenn möglich, den Termin der Bürgermeisterwahlen mit dem Termin der Wahlen zum Landrat zusammen zu legen und dabei auch die Empfehlungen für ganz Sachsen zu berücksichtigen. Dem Kreistag des Landkreises Leipzig liegt für die Wahlen zum Landrat ebenfalls ein zeitgleicher Beschlussvorschlag vor.
- Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 1. Abschnitt"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Abwägung
Der Stadtrat prüfte die Stellungnahmen der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger, zur 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 1. Abschnitt“. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll formulierten Entscheidungen und die gesamte Abwägung. Hinweise und Anregungen sind während der Beteiligungszeit eingegangen und berücksichtigt worden. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden.
Die Verwaltung informiert die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung. Nach dem Abwägungsbeschluss ist die Zulässigkeit von Vorhaben gegeben.
Satzungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 1. Abschnitt“ in der Fassung vom 15.10.2021, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt. Die Ergebnisse der Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Nach dem Satzungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Die Finanzierung der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 1. Abschnitt“ erfolgt durch die Firma Faun-Viatec GmbH.
- Vorzeitiger Bebauungsplan Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 2. Abschnitt"
Abwägung
Der Stadtrat prüfte die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 2. Abschnitt“ der Großen Kreisstadt Grimma. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll formulierten Entscheidungen und die gesamte Abwägung.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist durch Offenlage der Planunterlagen durchgeführt worden. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger fand statt. Hinweise und Anregungen sind während der Beteiligungszeit eingegangen und im Abwägungsprotokoll berücksichtigt worden. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Satzungsbeschluss
Der Stadtrat beschloss den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 2. Abschnitt“ in der Fassung vom 15.10.2021, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt. Die Ergebnisse der Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Die Verwaltung reicht den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung ein. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt.
Die Finanzierung des vorzeitigen Bebauungsplans erfolgt durch die WEP-CMS Entwicklungs-GmbH & Co.KG.
- Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 2. Abschnitt"
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Abschluss des Erschließungsvertrages mit der WEP-CSM-Entwicklungs-GmbH u. Co. KG aus Berlin, welcher die Erschließung im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A14, 2. Abschnitt“ regelt. Der Erschließungsträger beabsichtigt, die Flächen städtebaulich auf der Grundlage des genannten Bebauungsplans zu entwickeln und vollständig zu erschließen. Die Stadt überträgt die Erschließung des Plangebietes auf den Erschließungsträger. Als Grundlage für die Erschließungsleistungen fertigt der Erschließungsträger eine entsprechende Planung an und stimmt diese mit dem Tiefbauamt der Stadt Grimma ab. Der Erschließungsträger verpflichtet sich auf der Grundlage der Erschließungsplanung zur Herstellung der Erschließungsanlagen, zur Parzellierung der einzelnen Grundstücke, deren Vermessung sowie Vermarkung. Die Stadt verpflichtet sich, die Erschließungsanlagen laut Vertrag in ihr Eigentum, ihre Unterhaltung und in die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Leitungsgebundene Erschließungsanlagen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Eine Bushaltestelle im Gewerbegebiet ist geplant.
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Kauf eines Traktors für den Bauhof Dürrweitzschen.
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Kauf eines Traktors für den Bauhof Dürrweitzschen in Höhe von 65.000 Euro. Der Traktor des Bauhofs ist defekt. Eine Reparatur ist aufgrund der vielen Mängel wirtschaftlich nicht sinnvoll. Für den Grünschnitt als auch den Winterdienst ist der Einsatz eines Traktors unumgänglich. Durch den Verkauf von Alttechnik konnte eine Einsparung erzielt werden.
- Rückübertragung von Straßen im Wohngebiet Rappenberg 1. Bauabschnitt
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die unentgeltliche Rückübertragung der Straßen „Fliederweg“ und „Holunderweg“ im Wohngebiet Rappenberg in Grimma von der Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH an die Stadt Grimma. Die beiden Straßen im ersten Bauabschnitt wurden von der Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH hergestellt. Die Widmung als Ortsstraßen erfolgte mit Beschluss im März-Stadtrat 2021. Die daraus resultierende Baulast für die Stadt Grimma soll nunmehr noch durch das Eigentum an den Flurstücken komplettiert werden.
- Aufhebung Verkaufsbeschluss des Grundstückes Broner Ring 4
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Stadtrat-Beschlusses vom 20.03.2014 zum Verkauf des Grundstück Broner Ring 4 in Grimma. Es ist zu keinem Termin der Beurkundung des Kaufvertrags gekommen.
- Der Tagesordnungspunkt „Verkauf des Grundstücks Broner Ring 4“ wird in der nächsten Stadtratssitzung behandelt.