- Vergabe von Bauleistungen im Zuge des Ersatzneubaus Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiuterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen Klinkerfassade an die Firma Schornstein- und Feuerungsbau Lutz Güttler GmbH aus Bischofswerda für eine Auftragssumme von 539.641,89 Euro. Die Planung übernahm das die S&P Sahlmann GmbH Leipzig. Die Kostenberechnung belief sich auf 489.357,75 Euro.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen Fliesenarbeiten an die Firma Terrazzo-Engert aus Penig für eine Auftragssumme von 163.893,40 Euro. Die Planung übernahm das die S&P Sahlmann GmbH Leipzig. Die Kostenberechnung belief sich auf 125.305,22 Euro.
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma mit ihren Ortsteilen (Feuerwehrkostensatzung FwKS)
Es informierte Andy Seydel, Ordnungsamtsleiter.
Der Stadtrat beschloss die Feuerwehrkostensatzung. Eine Änderung der Satzung wurde aufgrund des vorbeugenden Brandschutzes und der Gebührenanpassungen notwendig.
- Satzung der Großen Kreisstadt Grimma über Erlaubnisse und Gebühren der Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)
Es informierte Lisa Thonfeld, Mitarbeiterin im Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung. Derzeit gilt die Satzung mit Stand des 22. September 2016. Eine Änderung der Satzung wurde aufgrund von Benutzungsänderungen und -erweiterungen und Gebührenanpassungen notwendig.
- Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung einschließlich der zugehörigen Änderungssatzung.
Der Stadtrat Grimma hat durch Beschluss in der öffentlichen Stadtratssitzung im Oktober mehrheitlich dem Antrag der Fraktion der AfD zugestimmt, die für die Große Kreisstadt bestehende Straßenausbaubeitragssatzung einschließlich der zugehörigen Änderungssatzung aufzuheben. Die Aufhebung einer Satzung hat gemäß den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach dem gleichen formalen Regeln wie deren Erlass zu erfolgen. Deshalb ist es erforderlich, zum rechtgültigen Abschluss des Verfahrens nach § 4 SächsGemO eine Aufhebungssatzung zu erlassen. Vor Erstellung des Satzungsentwurfes wurden alle Fraktionen des Stadtrates Grimma gebeten, sich zum beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung zu äußern. Dazu lag auch eine entsprechende Anfrage der Rechtsaufsicht vor. Nach überwiegender Meinung wurde dabei ein Inkrafttreten zum 01.01.2021 favorisiert, eine Rückwirkung ist nicht angedacht. Der Satzungsentwurf hat dies entsprechend berücksichtigt. Für den laufenden Haushalt 2020 ergeben sich keine Auswirkungen. Für die Jahre 2021 ff. wurden bislang Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 1.089.055 Euro in den Haushalt eingestellt.