- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2021
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2021.
Grundsätzlich regelt das Sächsische Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) die allgemeinen zulässigen Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Demnach besteht diese Möglichkeit ausschließlich montags bis sonnabends in der Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie mit eingeschränkten Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember.
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz lässt zu, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung der Gemeinden zu gestatten. Außerdem ist die Öffnung von Verkaufsstellen bei besonderen regionalen Ereignissen an einem weiteren Sonntag in der genannten Zeit erlaubt. Ausgehend von den in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen werden demnach als verkaufsoffenen Sonntage im 2021 folgende Sonntage festgelegt: 26. September: Stadtfest; 14 November: Martinimarkt; 28. November: Weihnachtsmarkt; 12. Dezember: Weihnachtsmarkt. Für einen aufgrund regionaler Ereignisse durchführbaren verkaufsoffenen Sonntag 2021 wird festgelegt: Muldentaler Produktschau am 07.11.2021, für die Geschäfte und Verkaufsstellen im PEP Grimma.
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben, in deren jeweiligen Vorständen bzw. Gremien, Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurde mit dem Gewerbeverein, dem PEP, Obi und dem Marketingbereich / Veranstaltungsplanung des Büros des Oberbürgermeisters die Vorschläge beraten und abgestimmt.
- Zuschlagserteilung für ein neues Feuerwehrfahrzeug für die Ortswehr Zschoppach
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Die Feuerwehr Zschoppach erhält eine neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF20) Der Stadtrat beschloss die Vergabe des Loses 1, Fahrgestell und Aufbau, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH zu einem Preis von brutto 367.332,77 Euro zu vergeben. Den Zuschlag für das Los 2, die Beladung, erhielt die Firma BTL Brandschutztechnik Leipzig GmbH, zu einem Preis von brutto 97.311,18 Euro.
Die Kostenberechnung für beide Lose lag bei 500.000 Euro (brutto). Die Gesamtkosten betragen 464.643 Euro. Der Freistaat Sachsen fördert die Anschaffung mit 272.000 Euro. Aus dem kommunalen Haushalt fließen 192.643 Euro Eigenmittel.
Abschluss einer Interimsvereinbarung „Konzessionsvertrag Strom“
Es informierte Justiziarin Kerstin Ulbricht.
Der Stadtrat Grimma stimmte dem Abschluss der Interimsvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der enviaM zu.
Die Große Kreisstadt Grimma gab den Zeitablauf der Konzessionsverträge Strom für die Ortschaften Großbothen, Mutzschen, Nerchau, Böhlen, Dürrweitzschen, Leipnitz, Ragewitz und Zschoppach zum 31.12.2021 und für die Ortschaft Großbardau zum 31.12.2022 im Bundesanzeiger am 03.02.2020 bekannt. Beabsichtigt ist, im Ergebnis der Konzessionsvergabe der Abschluss eines Konzessionsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2033. Damit würde auch dieser Konzessionsvertrag mit den übrigen Hauptkonzessionsverträgen der Stadt zeitlich harmonisieren. Nach dieser Ausschreibung wurden drei Interessenbekundungen zum Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Großen Kreisstadt Grimma abgegeben.
Es ist aufgrund der umfassenden und komplizierten Regelungen des Energie- bzw. Konzessionsrechtes absehbar, dass das Konzessionsverfahren nicht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen wird. Um für den Übergangszeitraum eine für die Beteiligten eindeutige und rechtssichere Regelung zu haben, wird der Abschluss der Interimsvereinbarung zum Beschluss vorgelegt.
- Umwidmung von Zuwendungen aus der „Kommunalpauschale“ 2018/2019
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Beschlüsse über die Finanzierung für die Asphaltierung einer Fläche für die Skateranlage am Dornaer Weg aus Mitteln der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes aus den Jahren 2018 und 2019. Zudem entschied sich der Stadtrat, die übertragenen Mittel für die Unterrichtswegekosten der Grundschulen zu verwenden.
Nach dem Rückbau der Skateranlage fordert die Landesdirektion Sachsen nun kurzfristig die nachträgliche beziehungsweise anteilige Umwidmung der Mittel für das Jahr 2018 und 2019. Im Jahr 2018 wurden für die Asphaltierung 21.965 Euro abgerechnet. Im Jahr 2019 wurden zusätzlich 5.000 Euro aus der jährlichen Pauschale des Freistaates Sachsens zur Stärkung des ländlichen Raumes für die Instandsetzung der Skateranlage am Dornaer Weg zur Verfügung gestellt.
- Verwendung der „Kommunalpauschale“ 2021
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Verwendung von 70.000 Euro aus dem Gesetz „Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2021“ für den Teilneubau des Tierheimes Schkortitz.
Zum Nachweis des Einsatzes der Mittel ist ein entsprechender Beschluss zu fassen, welcher jährlich dem Landratsamt des Landkreises Leipzig fristgemäß vorzulegen ist.
- Schlussrechnung Schulhofausbau - Grundschule "Wilhelm-Ostwald"
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Schulhofausbau der Grundschule „Wilhelm-Ostwald“. Die Gesamtbausumme betrug 314.233,47 Euro. Die Baumaßnahme wurde im Zeitraum Juli bis Dezember 2020 realisiert. Unter anderem erfolgte die Erneuerung der befestigten Flächen und der Treppenanlagen innerhalb des Schulhofgeländes. Zudem schuf man eine Bewegungsfläche mit Kunststoffbelag und Ballfangnetzen. Eine Neuanordnung der Spielgeräten erfolgte. Zudem erhielt der Sandkasten eine neue Einfassung. Die Hänge konnten neu bepflanzt werden. Die Grundstücksentwässerung wurde instandgesetzt. Die Planung übernahm das Landschaftsarchitekturbüro Hainich aus Püchau. Die Finanzierung erfolgte zu 75 Prozent aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Der Eigenanteil der Stadt Grimma betrug 78.558,37 Euro.
- Vergabe von Planungsleistung „Neubau Bauhof“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbau.
Auf dem Gelände des Broner Rings soll ein neues Domizil für den kommunalen Bauhof entstehen. Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Planungsleistung an das Planungsbüro GD – Die Planer Leipzig GmbH. Die Honorarermittlung liegt bei 151.278,25 Euro (brutto). Geplant ist eine phasenweise Beauftragung.
- Baubeschluss Sanierung Tierheim Schkortitz
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Sanierung des Tierheimes Schkortitz. Der im Jahr 2006 neu errichtete Tierheim-Anbau weißt Risse und Bauwerksverformungen sowie Feuchteschäden an Wänden und Fußböden auf. Nach vorangegangenen Untersuchungen sind die Rissschäden im Anbau auf Baugrundverformungen aus unterirdischen Hohlräumen der Braunkohle-Schachtanlagen zurückzuführen. Der Abbruch des Anbauteils ist unumgänglich, da eine Stabilisierung mittels verfüllen oder Nachgründung unwirtschaftlich ist. Der Neubau des Gebäudeteils ist erforderlich, um die verlorengehenden Räume und Flächen wieder bereitzustellen. Damit das Tierheim weiterhin die bereits etablierte Kapazität erhalten kann, muss der neue Gebäudeteil nach den geänderten Vorschriften errichtet werden.
Die Planungsleistung für die Sanierung und den Teilersatzneubau übernimmt das ARCHITEKTUR- & STATIKBÜRO Andrè Beyer und Marco Lätzsch GbR aus Grimma. Im Dezember 2021 soll mit dem Bau begonnen werden. Lauft alles nach Plan, ist mit einer Fertigstellung ein Jahr später zu rechnen. Die Gesamtkosten betragen laut Berechnung: 1.354.094,64 Euro (brutto). Zuwendungen erhält die Stadt Grimma vom Freistaat und privaten Spendern. Die Konkretisierung der notwendigen Finanzmittel erfolgt mit der laufenden Haushaltplanung. Der Antrag auf förderunschädlichen, vorfristigen Baubeginn wurde gestellt.
- Aufhebung Verkauf Grundstück in Grechwitz
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Beschluss Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks „Nahe Zum Dorfanger“ in Grechwitz. Die Erwerberin erklärte ihren Kaufrücktritt.
- Bebauungsplan "Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" - Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Billigung des Entwurfs und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Es informierte Simone Kluge, stellvertretende Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Abwägungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die im Abwägungsprotokoll angeführten Belange wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Folgende, wesentliche Änderungen wurden vorgenommen: Die an der Ecke Brauereiweg/Fliederweg gelegene Fläche für Versorgungsanlagen entfällt und wird dem angrenzenden Wohngebiet zugeschlagen, der Kurvenradius der Verkehrsfläche wird vergrößert. Die bisherigen Baufelder im Wohnabschnitt 2 werden dem Abschnitt 1 zugeordnet. Die Verkehrsfläche Fliederweg wird zwischen der Planstraße C und der nördlichen Einmündung der Planstraße D auf eine Breite von 10,50 Meter aufgeweitet, um die Errichtung zusätzlicher Stellplätze zu ermöglichen. Das westlich der Planstraße D befindliche Baufenster wird im nordwestlichen Bereich teilweise auf bis zu 23 Meter verbreitert um eine bessere Bebaubarkeit der künftigen Grundstücke zu erreichen. Es werden gestalterische Festsetzungen zu Dachformen, Dachneigung, Stellung der baulichen Anlagen, Dacheindeckung, Fassaden und Einfriedungen ergänzt, zusätzlich erfolgt der Ausschluss sogenannter „Schottergärten“.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Fischerlebniswelt Göttwitz"
Der Stadtrat der Stadt Grimma billigte den Entwurf des Vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 102 „Fischerlebniswelt Göttwitz“. Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich ins Internet einzustellen und über das zentrale Internetportal Sachsens zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Anschreiben direkt zu beteiligen. Die Stadt Grimma beabsichtigt mit der Planung den Gewerbestandort der Teichwirtschaft Wermsdorf weiter zu entwickeln und zu stärken. Ziel ist die Ergänzung des Standortes um den Aufbau einer „Fischerlebniswelt“ zur Veranschaulichung des Produktionsprozesses sowie die Schaffung eines attraktiven Verkaufsstandortes. Hierzu sollen Park-, Imbiss-, Vertriebs- und Verweilmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang der bestehenden Halteranlage realisiert werden.
- Korrektur Straßenbenennung „Schmorditz“
Der Stadtrat beschloss für die bestehende Kreisstraße 8329 auf der Gemarkung Schmorditz die Umbenennung von „Grimmaische Straße“ in „Schmorditz“.
Der Ortsteil Schmorditz ist in die Gemarkungen Schmorditz und Nerchau gegliedert. Dadurch ist die „Grimmaische Straße“ von der Straße „Schmorditz“ unterbrochen. Da für den Ortsteil Schmorditz im Zuge der Eingemeindung festgelegt wurde, dass die Straßen nach dem Ortsteil selbst benannt werden sollen, ergibt sich diese Korrektur. Von der Umbenennung betroffen sind die Gebäude der Gemarkung Nerchau im Ortsteil Schmorditz Hausnummern 141, 141a, 141b und 141c. Damit werden nun diese Bewohner dem Ortsteil Schmorditz statt Nerchau zugeordnet.
- Neue Straßennamen in Nerchau
Der Stadtrat beschloss für die zu errichtende Straße im Wohngebiet „An der Trift“ in Nerchau die Vergabe des Straßennamens „Zur Kastanie“. Der Stadtrat beschloss für die zu errichtenden beiden Straßenabschnitte im Wohngebiet „Rathenaustraße“ in Nerchau die Vergabe des Straßennamens „Storchenwiese“.
Im Zusammenhang mit der Erschließung der Wohngebiete gemäß „Wohnbebauung Rathenaustraße“ und „Wohngebiet An der Trift“ werden öffentliche Straßen erschlossen. Für die entstehenden Gebäude innerhalb des Gebietes sind Anschriften festzulegen. Der Ortschaftsrat beteiligte sich an der Namensfindung.
- Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrpersonal der Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimma
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Lieferleistung in Höhe von 174.279,07 Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrpersonal der Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimma an die Firma BTS Bürotechnik GmbH mit Sitz in Großbothen.
Nach Maßgabe der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus über Zuweisungen zur Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten zum dienstlichen Gebrauch erhält die Stadt Grimma zweckgebundene Zuweisungen zur Ausstattung von Schulen mit mobilen Endgeräten.
Die mobilen Endgeräte dienen dem dienstlichen Gebrauch durch die Lehrkräfte für Unterricht in der Schule sowie zur Sicherstellung des digitalen Fernunterrichts einschließlich deren jeweiliger Vor- und Nachbereitung. Sie sind leihweise den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Ausstattungsempfehlung zur Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte vom Staatsministerium für Kultus wurde eine Bedarfsabfrage anhand von 3 vorgeschlagenen Geräten in den Schulen vorgenommen. Als Resultat wurde für 37 Notebooks, 82 Convertible und 95 iPads von vier Firmen ein Angebot abgefragt.
- Antrag (fraktionsübergreifend) zur Wahrung der Öffentlichkeit von Straßen, Wegen und Plätzen
Es informierte Stadtrat Maximilian Schöpe, Vorstand Ortsverband DIE LINKE. Grimma/Colditz.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, zum Zwecke der Aufnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma: Die Ortschaftsräte der Großen Kreisstadt Grimma anzuschreiben und sie aufzufordern, für das Gebiet ihrer Ortschaften Einblick in das Straßenbestandsverzeichnis zu nehmen und ihnen diese Einsicht auch zu gewähren. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 die Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes in allen Ortschaftsräten zu behandeln, insofern dies noch nicht geschehen ist. Dabei sollen Sie abwägen, welche Wegen Straße und Plätze noch, im öffentlichen Interesse, bis Ende 2022 in das Straßenbestandsregister aufgenommen werden sollen. Ebenso erfolgt ein Aufruf im Amtsblatt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit Wege, Straßen und Plätze zu melden, die ins Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen sind. In geeigneter Art und Weise die betroffenen Grundstückseigentümer vor einer möglichen Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis zu informieren und ggf. anzuhören. Aus den Ergebnissen der voran gegangenen Punkte bis 01.10.2022 einen Beschlussvorschlag für in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmende Straßen und Wege dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vorzulegen.
Ende 2019 trat eine Änderung des Sächsischen Straßengesetzes dahingehend in Kraft, dass bisher öffentlichen Straßen, Wege und Plätze den Status als öffentliche Straße verlieren, wenn sie nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen worden sind (§ 54 Absatz 3 Satz 1 SächsStrG).
Ziel dieses Antrages ist es also zu verhindern, dass Wege, Straßen und Plätze im Rahmen der Novellierung des sächsischen Straßengesetzes ihren öffentlichen Charakter verlieren.
Die Auswirkung des Verlustes der öffentlichen Nutzbarkeit kann im Einzelfall gravierend sein. Daher kommt den Ortschaftsräten nun besondere Verantwortung dahingehend zu, dass sie für ihr Gebiet nochmal schauen und abwägen, welche Straßen, Wege und Plätze noch, im öffentlichen Interesse, bis zum Ablauf der Frist am 31.12.2022 in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma aufzunehmen sind. Die Verwaltung ist daher aufgefordert, die Ortschaftsräte auf diese Verantwortung gesondert hinzuweisen und auch Mitteilungen aus der Bürgerschaft zu berücksichtigen und die Ergebnisse aus eigener Recherche in den lokalen Vertretungsgremien gebietsscharf vorzustellen.
Das Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) legt außerdem eine Besonderheit fest. Dabei handelt es sich um „übergeleitete Wege“ aus DDR-Recht. Das heißt, dass vorhandene Straßen, Wege und Plätze öffentlich sind, bzw. einen öffentlich-rechtlichen Status haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengesetzes am Stichtag (16. Februar 1993) ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienten oder betrieblich-öffentliche Straßen waren. Diese sind damit gemäß § 53 SächsStrG Beitritts 1993 als öffentliche Straßen in das bundesdeutsche Recht übergeleitet worden („Widmung qua Gesetz").
Zwar waren von den Straßenbaubehörden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und für alle sonstigen öffentlichen Straßen anzulegen. In diese waren alle vorhandenen, in das bundesdeutsche Recht übergeleiteten Straßen, Wege und Plätze aufzunehmen. Diese Bestandsverzeichnisse hatten aber nur deklaratorische Bedeutung. War die Eintragung eines Weges versäumt worden, entfaltete das keine „negative Publizität". Es konnte also im Umkehrschluss nicht daraus abgeleitet werden, dass die Straße, der Weg oder der Platz nicht gewidmet ist. Eine ausdrückliche Widmung war für übergeleitete Straßen, Wege und Plätze daher entbehrlich, selbst wenn diese nicht in ein Bestandsverzeichnis eingetragen waren, da diese auf Grund der Übergangsvorschrift zu § 3 und § 6 SächsStrG bereits öffentliche Straßen waren.
- Die Vorlage „Straßennamen Wohngebiet Rappenberg in Grimma“ wurde vertagt.