- Vergabe von Planungsleistungen: Sanierung Sanitäreinheiten, Elektroinstallation und Erneuerung Bodenbeläge in der AWO-Naturkindertagesstätte "Regenbogen" in Grimma-Süd
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an das Architektur- & Statikbüro Beyer/Lätzsch aus Grimma für ein vorläufiges Honorar von 64.143,69 Euro (brutto).
Das Gebäude der Kindereinrichtung „Regenbogen“ in der Stechnadelallee 11 in Grimma-Süd wurde 1986 eingeweiht. Zum Erhalt der Nutzung und Erlangen der Betriebserlaubnis wurden in den vergangenen Jahren die notwendigen Baumaßnahmen realisiert. Die Sanierung der Sanitärbereiche und der technischen Gebäudeausrüstung steht in den kommenden Jahren an. Es wurden drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Büro gab ein Honorarangebot ab, zwei weitere Büros sagten aus Kapazitätsgründen ab. Das Angebot wurde hinsichtlich des Honorars, Referenzen und Versicherung geprüft und ausgewertet. Das Büro Beyer/Lätzsch bearbeitete bereits mehrfach ähnliche Objekte. Im Weiteren wurde das Angebot auf Wirtschaftlichkeit geprüft und bestätigt.
- Vergabe von Planungsleistungen: Sanierung Schulhof, Freianlagenplanung der Grundschule Großbothen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistung an das Ingenieurbüro Zimmermann aus Wurzen für eine vorläufige Honorarermittlung von 63.932,41 Euro (brutto).
Die Gesamtinvestitionssumme für die Sanierung des Schulhofes und der Freiflächen liegt bei rund 360.000 Euro. Es erfolgte eine freie Angebotsabfrage unter Einbeziehung von drei Planungsbüros. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Geplant ist eine phasenweise Beauftragung.
- Baubeschluss zur Sanierung Museum Göschenhaus
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Sanierung des Göschenhaus-Museums. Die Planung übernahm das Grimmaer Büro Vario-Haus/NET-Bau GmbH.
Das denkmalgeschützte Gebäude Göschenhaus stammt aus dem 18. Jahrhundert und wird nach Jahren der Nutzung als Wohn- und Museumsgebäude ausschließlich museal genutzt. Auf Grund fehlender Mittel konnte die grundlegende Planung aus dem Jahr 2013 nicht umgesetzt werden. Eine Bewilligung von Fördergeldern steht auch aktuell nicht in Aussicht. Um die dringlichsten Arbeiten an der Gebäudehülle zu realisieren, nutzt das Hochbauamt die ausgewiesene Eigenmittel.
Alle Holzfenster, teilweise mit inneren Klappläden, sind stark beschädigt und bedürfen dringend einer Instandsetzung. Innerhalb der Maßnahme sollen alle Fenster einschließlich innerer Fensterbank aus Holz aufgearbeitet werden. Die noch intakten äußeren Fensterläden werden aufgearbeitet, einige sind zu erneuern. Die südseitige Dachterrasse mit einem Brüstungsgeländer aus Holz wird saniert. Die Abdichtung samt Umwehrung ist zu erneuern. An der ostseitigen Dachterrasse befindet sich eine bituminöse Abdichtung, welche teilweise undicht ist. Das Brüstungsgeländer aus massivem Stahl ist stark korrodiert. Die Abdichtung wird auch in diesem Bereich erneuert, das Stahlgeländer wird aufgearbeitet und Teile erneuert.
Die Gesamtkosten betragen rund 144.457 Euro. Baubeginn ist Dezember 2021. Im Mai 2022 sollen die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln.
- Vergabe von Bauleistungen: Sanierung Holzfenster und Fensterläden des Museums Göschenhaus
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe Fenstersanierungsleistungen an die Firma Tischlerei Steinhilber aus Brandis für eine Auftragssumme von 57.215,20 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Planungsbüros VARIO-Haus/NET-Bau GmbH aus Grimma lag bei 78.147,30 Euro (brutto). Drei Angebote wurden eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag.
- Stellungnahme zum Bauantrag: Vergrößerung der Werbefläche und Teilbeklebung der Praxisfenster
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Kreuzstraße 37 wurde der Abweichung, Maßnahme Vergrößerung der Werbefläche und der Beklebung der Geschäftsfenster mit Fensterfolie und Folienschrift, von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma durch den Technischen Ausschuss zugestimmt.
Für die Arztpraxis liegt ein Bauantrag auf Anbringung von Fräsbuchstaben vor. Das Gebäude liegt im Umgebungsschutz von Denkmalen. Mit der Denkmalschutzbehörde erfolgte im Vorfeld eine Abstimmung zu den beantragten Werbungen. Die zulässige Gesamtwerbefläche ist gemäß Altstadt-Gestaltungssatzung begrenzt. Die Höhe ist mit 40 cm festgelegt. Der Antragsteller möchte diese Werbefläche zwischen Erdgeschosssims und Brüstung der Fenster im Obergeschoss aus gestalterischen Gründen überschreiten. Hinter den Erdgeschossfenstern liegt der Wartebereich der Arztpraxen. Deshalb soll hier die Beklebung eines Teils der Festverglasungen erfolgen. Mit der Beschriftung werden die Öffnungszeiten mit angegeben. Die Werbungen fügen sich harmonisch in das Fassadenbild ein. Da auch die Folienbeklebung flächig untergeordnet in der Schaufensteranlage wirkt, bleibt das Erscheinungsbild des Gebäudes gewahrt. Einer Befreiung nach der Gestaltungssatzung kann somit stattgegeben werden.