© Stadt GrimmaWie das Landratsamt des Landkreises Leipzig mitteilte, wird der aus dem Jahr 1937 stammende Bebauungsplan für das Gebiet der Loreley in Bahren als nicht rechtsverbindlich angesehen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der dort vorhandenen baulichen Vorhaben kann somit nicht auf der Grundlage dieses Bebauungsplans beurteilt werden. Von dem aus dem Jahr 1937 stammenden, nunmehr als nicht rechtsverbindlich erklärten Bebauungsplan waren aktuell ca. nur 70 Prozent der bebauten Fläche abgedeckt. Für den restlichen Bereich hätte somit ohnehin ein Bebauungsplan aufgestellt werden müssen. Der bereits beschrittene Weg zur Erstellung eines Bebauungsplans wird nunmehr, wie ursprünglich geplant, fortgesetzt.
Hintergründe: Die Kreisbehörde bemängelte im Jahr 2015, dass es keinen Bebauungsplan für das Wohngebiet Loreley gab. Der Vorwurf lautete: Die 14 Anlieger wohnen illegal an der Mulde. Um den Anwohner zu helfen und um Rechtsicherheit zu schaffen, beschloss die Stadt Grimma einen neuen Bebauungsplan zu erstellen. Die Kosten sollen anteilig an die Grundstücksbesitzer umgeschlagen werden. Kürzlich tauchten an einer Bahrener Aushangtafel Bebauungspläne aus dem Jahr 1937 auf. In einer Nacht- und Nebelaktion wurden die Pläne anonym veröffentlicht. Von den Plänen hatte weder die Stadt Grimma noch die ehemalige Stadt Nerchau Kenntnis.