Der Fliederweg, Teil von Flurstück 2542 Gemarkung
Grimma, wird als 3 b - Ortsstraße gewidmet.
Die Verfügung wird am 18.05.2020 wirksam. Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 26.03.2020.
Der Holunderweg, Flurstück 1027/70 Gemarkung
Grimma, wird als 3 b - Ortsstraße gewidmet.
Die Verfügung wird am 18.05.2020 wirksam.
Gründe für die Widmung laut Beschluss
im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom
26.03.2020.
Die Verfügungen können während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.