Die Florian Geyer-Siedlung mit den Flurstücken 793 und Teil von 775, Gemarkung Mutzschen sowie die Wagelwitzer Straße mit den Flurstücken 580, 580a und Teil von 581 der Gemarkung Roda und die die Ortsverbindung Böhlitz-Roda mit Flurstück 147 a Gemarkung Böhlitz werden zum beschränkt öffentliche Wege und Plätze abgestuft.
Die Verfügung wird am 19.10.2020 wirksam. Gründe für die Umstufung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 28.05.2020. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00- 12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.