Die „stillgelegte Bahnlinie Neichen-Mügeln“ mit den Flurstücken 257/7 Gemarkung Denkwitz, 56 Gemarkung Thümmlitz und 288, 288a, 288b Gemarkung Cannewitz wird zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft. Die Verfügung wird am 15.06.2020 wirksam. Gründe für die Umstufung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 27.02.2020. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Inhaltsbereich
Kartenanwendung
Verfügung: Umstufung öffentlicher Straßen
Verfügung: Umstufung öffentlicher Straßen
Dokumente
Bahnlinie Neichen Mügeln (169 kB) |
Amtliche Bekanntmachung vom 28.05.2020Letzte Aktualisierung: 11.06.2020