Teile der Waldwege im Stadtwald (Teil von Flurstück 1879/4) Gemarkung Grimma werden eingezogen. Die Verfügung wird am 17.03.2019 wirksam.
Die Gründe für die Einziehung wurden laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 26.10.2017 dargelegt. Zu beachten ist, dass der Weg auf dem alten Bahndamm im Straßenbestandsverzeichnis erhalten bleibt und nur die Wege im Waldgebiet eingezogen werden. Ein Betreten des Waldes ist nach § 11 Sächsisches Waldgesetz aber weiterhin gegeben.
Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Matthias Berger
Oberbürgermeister