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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 94 „Wohnbebauung Seelingstädter Straße“

Der vom Stadtrat der Stadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 (Beschluss Nr. SR 07.21 – VI 913) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 94 „Wohnbebauung Seelingstädter Straße“ wurde durch das Landratsamt Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 14.12.2021 unter dem Aktenzeichen PG 13/21 genehmigt.

Amtliche Bekanntmachung vom 15.02.2022
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