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Kartenanwendung

Straßenreinigung/Winterdienst

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet BauhofStandort anzeigen
Bonhoefferstraße 1
04668 Grimma


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

zuklappenExterne Behörden
Straßenmeisterei GroßbothenZum Stockweg 12
Telefon: 03433 2413921

 
Straßenmeisterei WurzenBäßlerstraße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03433 2411351

 

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst auf den Fahrbahnen (öffentliche, kommunale Straßen) und öffentlichen Plätzen wird vom kommunalen Bauhof und beauftragten Unternehmen durchgeführt. Die Vergabe erfolgt jedes Jahr.

Die Autobahn, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen liegen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeistereien Wurzen (nördlich von Grimma) und Großbothen (südlich von Grimma).

Was sollte ich sonst noch wissen?

In der Grimmaer Räum- und Streupflichtsatzung heißt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege und Überwege (einschließlich der Ortsdurchfahrten) für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Anlieger (Eigentümer) ist, wer mit seinem Grundstück an den zu reinigenden Gehweg, kombinierten Geh- und Radweg oder direkt an die Fahrbahn angrenzt. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht!

Parkende Kraftfahrzeuge dürfen bei Schneefall den Räumdienst nicht behindern und sind auf den eigenen Grundstücken zu parken. Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen sind stets von Schnee und Eis freizuhalten, um „Stauwasser“ zu vermeiden. So hat es auch die Feuerwehr im Ernstfall leichter.

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