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Kartenanwendung

Sondengänger/Metalldetektor

Allgemeine Informationen

Die Suche nach archäologischen Denkmalen ist im Freistaat Sachsen nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt - egal ob mit Metalldetektor oder ohne. Wir bieten dazu Informationsgespräche an sowie Schulungskurse, bei denen die denkmalschutzrechtlichen Belange des Sondengehens genau erläutert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Postanschrift:

Landesamt für Archäologie; Zur Wetterwarte 7; 01109 Dresden

Telefon: +49 (0)351 - 8926 603

E-Mail: info@lfa.sachsen.de

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