Die Suche nach archäologischen Denkmalen ist im Freistaat Sachsen nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt - egal ob mit Metalldetektor oder ohne. Wir bieten dazu Informationsgespräche an sowie Schulungskurse, bei denen die denkmalschutzrechtlichen Belange des Sondengehens genau erläutert werden.
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Kartenanwendung
Sondengänger/Metalldetektor
Allgemeine Informationen
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Postanschrift:
Landesamt für Archäologie; Zur Wetterwarte 7; 01109 Dresden
Telefon: +49 (0)351 - 8926 603