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Kartenanwendung

Nutzungsänderung von Gebäuden

Allgemeine Informationen

Die Änderung der Nutzung von Gebäuden und anderen Anlagen ist dann verfahrensfrei, wenn

  • für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, die zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren gehören, als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen oder
  • die Errichtung oder Änderung der betreffenden Anlage gemäß der Sächsischen Bauordnung verfahrensfrei wäre. 
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