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Kartenanwendung

Luftballons: Auftieg

Allgemeine Informationen

Kinderluftballons aufsteigen zu lassen, ist ein beliebter Höhepunkt vieler Veranstaltungen. Der Aufstieg einer größeren Anzahl von Ballons ist aber nicht uneingeschränkt möglich, denn dies kann zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden. Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

Verfahrensablauf

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege


in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
internationalen Verkehrsflughäfen, Regionalflughäfen, militärischen Flugplätzen
von mehr als 500 Ballonen.

Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal (www.dfs-ais.de) möglich. Eine FAQ-Rubrik mit den häufigsten Kundenfragen ist ebenfalls dort verfügbar.
Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutz- bereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:


die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben),

zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,

es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Bitte bedenken Sie auch: Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei
Ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Bi

tte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst fünf Tage im Voraus. Sollten Sie binnen 24 Stunden noch keine Antwort erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer (06103) 707-5580.

Zuständige Stelle
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Hausanschrift Hermann-Reichelt-Straße 25 01109 Dresden Telefon+49 351 8825-0 Fax+49 351 8825-195 E-Mailinfo@dfs.de
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