Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.
Hinweis: Die Miteintragung der Kinder in den Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, noch vorhandene Eintragungen haben ihre Gültigkeit seit dem 26.06.2012 verloren.