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Kartenanwendung

Kinderreisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.

Hinweis: Die Miteintragung der Kinder in den Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, noch vorhandene Eintragungen haben ihre Gültigkeit seit dem 26.06.2012 verloren.

Verfahrensablauf
  • Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
  • Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
  • biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)

gegebenenfalls (zusätzlich):

  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Tipp: Es empfiehlt sich, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung telefonisch oder im Internet.

Welche Gebühren fallen an?
  • Neuausstellung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
  • Für die Änderung des Wohnorts im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben.

Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

Bearbeitungsdauer
  • ca.1 bis 2 Tage
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
  • Gültigkeit ein Jahr
  • Kind/er muss/müssen persönlich erscheinen
  • wird sofort erstellt und ausgehändigt
  • neu 13 Euro Verwaltungsgebühren bar oder EC
  • Verlängerung/ Änderung 6 Euro Verwaltungsgebühr bar oder EC
  • Verliert seine Gültigkeit mit Vollendung des 12. Lebensjahres

Ein regulärer Reisepass mit Fingerabdrücken wird grundsätzlich erst für Jugendliche ab zwölf Jahren oder auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren erfolgt keine elektronische Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass.

Bemerkungen

Unterschrift:

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind allein unterschreiben.

Lichtbilder:

Unabhängig vom Alter des Kindes ist ein biometrisches Lichtbild erforderlich, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand (ein Fotoautomat mit neuester Technik steht in den BürgerBüros Mitte, Nord, Süd, West und Ost für Sie bereit - es sind 6 € Bargeld notwendig, da die Automaten nicht wechseln können).

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