Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte hat konkrete Maßnahmen zu initiieren oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen:
- Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern die Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen
- das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von Frauen zu stärken
- Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen.