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Kartenanwendung

Gleichstellungsbeauftragte

Allgemeine Informationen

Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte hat konkrete Maßnahmen zu initiieren oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen:

  • Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern die Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen
  • das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von Frauen zu stärken
  • Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen.
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