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Kartenanwendung

Fundbüro

Allgemeine Informationen

Fundsachen, die im Fundbüro Grimma abgegeben wurden, können durch die Eigentümer abgeholt werden.
Dokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Zulassungsbescheinigungen) werden der ausstellenden Behörde übergeben. Andere Dokumente wie Geldkarten, Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Betriebsausweise etc. werden dem Aussteller übergeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Eigentum
  • Vollmacht ( Nur erforderlich, wenn die Fundsache durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden soll.)
Rechtsgrundlage
  • §§ 965 ff BGB
  • § 971 BGB (Finderlohn)
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