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Erbe Schmidt

Allgemeine Informationen

Das Erbe der Johanna Schmidt

 Doris Olga Johanna Schmidt wurde 1911 mit Mädchennamen Kegel in Grimma geboren. Bis 1928 besuchte sie die Oberschule in Grimma. Danach wurde sie in Leipzig Lehrerin für Hauswirtschaft und Sport, lehrte später in Madrid. Mit ihrem Mann war sie wenige Jahre verheiratet, ihr einziger Sohn starb mit nur drei Jahren. Im Jahr 1994 verstarb Johanna Schmidt in Goslar und ernannte ihre Heimatstadt Grimma als Alleinerbin. Der Nachlass der Johanna Schmidt setzt sich vor allem aus einer Eigentumswohnung, Bargeld und einer größeren Menge Schmuck zusammen. Seit 1998 besteht die Satzung zur Förderrichtlinie über die Verwendung der Mittel aus dem „Erbe der Johanna Schmidt“. Jedes Jahr bis zum 30. November besteht für Grimmaer Vereine, Institutionen aber auch für Einzelpersonen die Abgabemöglichkeit für die Projektförderung in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport aus dem Nachlass.

Verfahrensablauf

Bis Ende November besteht für alle Grimmaer Vereine, Institutionen, aber auch für Einzelpersonen die Abgabemöglichkeit für die Projektförderung in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport. Eingereichte Projekte sollten eine öffentlichkeitswirksame Besonderheit aufweisen und nachweislich das tatkräftige Engagement des Antragstellers hervorheben. Die minimale Fördersumme beträgt 250 Euro als einmaliger Projektzuschuss. Im Antrag dürfen die Beschreibung des Projektes (Konzeption, Ziel, Zielgruppe und beabsichtigte Maßnahmen), ein Finanzplan und das Antragsformular nicht fehlen. Im Beirat für Kultur und Sport werden die eingereichten Anträge ausgewertet und bis Ende Januar des Folgejahres beschlossen.

 

 

 

 

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