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Ehefähigkeitszeugnisse

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Auch ausländische Bürger benötigen für die Eheschließung in Deutschland ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.

Verfahrensablauf

Ein Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie persönlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Standesamt beantragen.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Apostille oder Legalisation erforderlich sein.
Voraussetzungen

Damit Ihnen der Standesbeamte ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für eine Eheschließung in Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Nachweise über die Auflösung einer Vorehe oder Lebenspartnerschaft (soweit zutreffend)

Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern.

Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
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