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Denkmalförderung

Allgemeine Informationen

Das sächsische Kabinett brachte eine neue Richtlinie zur vereinfachten und transparenteren Denkmalförderung im Freistaat auf den Weg.

Damit sollen alle Bestimmungen zu Kosten für den denkmalbedingten Mehraufwand vereinfacht und transparenter dargestellt werden. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 Euro ist zudem eine Festbetragsförderung bis zu 25 Prozent möglich, wodurch der teilweise enorme Berechnungs- und Abrechnungsaufwand des denkmalbedingten Mehraufwandes entfällt.

Daneben will das Land die unteren Denkmalschutzbehörden bei der Finanzierung von Ersatzvornahmen zur Sicherung von Denkmalen unterstützen, wenn die Eigentümer diese Maßnahmen trotz Aufforderung nicht vornehmen können oder wollen.

Bemerkungen

Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale hat der Freistaat Sachsen seit 2013 ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Über dieses Programm werden die Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen bereitgestellt. Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Industriedenkmale erhalten. Für die Bewilligung der Förderung von bedeutsamen Denkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

In Sachsen gibt es derzeit insgesamt rund 102.000 Kulturdenkmale. Seit 1990 wurden mehr als 3 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln in deren Restaurierung investiert. Zwei Drittel der hiesigen Kulturschätze sind inzwischen saniert. Im laufenden Doppelhaushalt stehen jährlich 20 Mio Euro für die Denkmalförderung zur Verfügung.

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