Das sächsische Kabinett brachte eine neue Richtlinie zur vereinfachten und transparenteren Denkmalförderung im Freistaat auf den Weg.
Damit sollen alle Bestimmungen zu Kosten für den denkmalbedingten Mehraufwand vereinfacht und transparenter dargestellt werden. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 Euro ist zudem eine Festbetragsförderung bis zu 25 Prozent möglich, wodurch der teilweise enorme Berechnungs- und Abrechnungsaufwand des denkmalbedingten Mehraufwandes entfällt.
Daneben will das Land die unteren Denkmalschutzbehörden bei der Finanzierung von Ersatzvornahmen zur Sicherung von Denkmalen unterstützen, wenn die Eigentümer diese Maßnahmen trotz Aufforderung nicht vornehmen können oder wollen.