Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Briefwahl

Allgemeine Informationen

Informationen zur Durchführung der Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im für ihn zuständigen Wahlraum abzugeben, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

In der Briefwahlstelle können die Briefwahlunterlagen beantragt und es kann die Wahl auch sofort dort ausgeführt werden.

Ort und Zeit werden noch veröffentlicht.

Die Briefwahl wird im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 12 ausgezählt. 

Verfahrensablauf

Wie werden die Wahlberechtigten benachrichtigt?

Die Wahlberechtigten werden per Brief benachrichtigt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich an das Wahlamt wenden (Telefon: 03437 9858-750, E-Mail: wahlbuero@grimma.de).

zurück Seitenanfang Seite drucken