Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Bildungs- und Teilhabepaket

zuklappenExterne Behörden
Jobcenter des Landkreises LeipzigSüdstraße 82
04668 Grimma
Telefon: 03437 98420
Homepage: htt­p://ww­w.­land­kreis­leip­zig.de

Gebäude 62. Öffnungszeiten auf der Website: www.landkreisleipzig.de 

Allgemeine Informationen

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld sind und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Verfahrensablauf

Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die eine Kindertageseinrichtung oder allgemein- bzw. berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Ebenfalls leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach § 2 AsylbLG Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII haben.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Behörden helfen?

Antrag auf Bürgergeld & Bildungspaket: Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig | Südstraße 80 | 04668 Grimma | E-Mail: kjc@lk-l.de | Telefon: 03437/ 98420 | https://www.landkreisleipzig.de/jobcenter.html sowie www.bildungspaket.bmas.de

Wohngeldantrag: Stadtverwaltung Grimma | Wohngeldstelle | Markt 17 | 04668 Grimma | Telefon: 03437/ 9858-790 | E-Mail: wohngeld@grimma.de

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig.

Kontakt: Serviceteam Grimma: Telefon: 03437 984-20

Für Empfänger von SGB XII / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen:

Kommunales Jobcenter

Südstraße 80, Gebäude 62

04668 Grimma

Telefon: 03437/ 984 3111 

E-Mail: bildung-teilhabe@lk-l.de

Antragsformulare

Was sollte ich sonst noch wissen?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann ein Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Eltern sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Ein Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags für Kindertagesstätten und Tagespflege kann beim Jugendamt des Landkreises gestellt werden.

 

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket und wie hoch ist die Förderung?

  • Mittagessen: Das Bildungspaket unterstützt Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort sowie Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen. Übernommen werden die tatsächlichen Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, auch in den Ferien. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (belegte Brötchen, Müsli-Riegel u. a.) sowie Getränke und Vesper werden nicht gefördert.
  • Nachhilfe/Lernförderung: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse für außerschulische Lernförderung, auch Nachhilfestunden genannt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung ihrer Lehrkraft an der allgemein- oder berufsbildenden Schule.
  • Mitmachen/Freizeitaktivitäten: Kinder und Jugendliche können ein Budget von pauschal 15 Euro pro Monat für gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten nutzen. Bis zu 180 Euro im Jahr sind möglich. Der Zuschuss kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Babyschwimmen, Fußballverein, Tanzclub oder Zirkusprojekt), Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikschule oder Zeichenkurs), angeleitete kulturelle Bildung (zum Beispiel Museumsprojekt) und Freizeiten (zum Beispiel Ferienlager oder Jugendweihefahrt).
  • Ausflüge und Fahrten: Erstattet werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit Kita, Hort und allgemein- sowie berufsbildender Schule.
  • Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen erhalten einen Zuschuss zur Schülerbeförderung, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind. In der Regel werden die Kosten für das sogenannte Bildungsticket im Umfang von 15 Euro pro Monat übernommen. Wird der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt, gibt es keinen Zuschuss.
  • Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen erhalten zweimal im Jahr eine Pauschale für persönlichen Schulbedarf: 116 Euro zum Schuljahresanfang, 58 Euro zum Halbjahr (Stand 2023). Das Geld ist für Schultasche und Sportsachen sowie für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial, wie zum Beispiel Füllfederhalter, Stifte, Zirkel, Hefte und Papier.

Wer hat Anspruch?

 

Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder andere Sozialhilfen erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wer Asylbewerberleistung erhält, kann ebenfalls einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind bzw. die Familie zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen bezieht, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können – beispielsweise, weil eine Klassenfahrt zu teuer ist.

zurück Seitenanfang Seite drucken