Arbeitsgebiete:
- die interne Beratung der Ämter der Stadt zu Rechtsfragen
- die Bearbeitung städtischer Rechtsangelegenheiten
- die Vertretung der Stadt in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten
- die Bearbeitung der Widersprüche von Bürgern gegen Bescheide der Stadt (z.B. Straßenbaubeitrags-, Erschließungsbeitrags-, Grundsteuer-, Vergnügungssteuerbescheide)
- die Erarbeitung von Verträgen und Rechtsvorschriften.
Aufgrund der Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes dürfen keine rechtlichen Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger erteilt werden. Diese Aufgabe ist Rechtsanwälten vorbehalten.
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