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Stadtverwaltung Grimma
Markt 16/17
04668 Grimma
Telefonnummer (034 37) 98 58 0
Telefaxnummer (034 37) 98 58 226
eMail info@grimma.de
Internet www.grimma.de
Kulturbetrieb -
Stadtinformation:
Telefonnummer (034 37) 98 58 285  
Telefonnummer (034 37) 98 58 294  

DIE STADT GRIMMA - RATHAUS

Schiedsstelle
 
Markt 15 - Zugang über Marktgasse.

Der Zuständigkeitsbezirk der Schiedsstelle umfasst
- die Stadt Grimma mit Ortsteilen sowie
- die Stadt Nerchau mit Ortsteilen

Die Sprechzeiten der Schiedsstelle erfolgen jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Ansprechpartner:
Friedensrichter: Herr Christian Mordhorst
Stellvertretende Friedensrichterin: Frau Eva- Luise Müller

Telefonische Voranmeldungen sind über die Stadtverwaltung Grimma, Frau Kerstin Ulbricht (03437/ 98 58 210) möglich.

Schlichten statt Richten

Sachlich zuständig ist die Schiedsperson im Strafrecht bei nachfolgend im Strafgesetzbuch ( StGB ) aufgeführten Vergehen:

  • Hausfriedensbruch (§ 188 StGB)
  • Beleidigung (§§ 185 und 189 StGB)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
  • Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
vorausgesetzt, dass kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlungen) gegeben ist. Der Friedensrichter bestimmt den Sühnetermin und ordnet mit der Ladung, unter Androhung von Ordnungsgeld das persönliche Erscheinen der Parteien an. Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche. Darüber hinaus in vielen anderen Bereichen des bürgerlichen Rechts zum Beispiel im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten sächsischen Nachbarrecht.

Zuständigkeiten der Schiedsperson:

Örtlich zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bezirk die Antragsgegnerin/ der Antragsgegner wohnt. Eine örtlich unzuständige Schiedsstelle wird zuständig, wenn die Antragsgegnerin/der Antragsgegner vor der Antragstellung schriftlich in die Zuständigkeit eingewilligt hat.

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit fast 175 Jahren bestehende und funktionierende Institution. Als einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation arbeitet sie fern jeder sachfremder Interessen.

Die Friedenrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Jedoch: Sie können schlichten, jedoch nicht richten.
Und wenn alles nichts hilft: Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle kann Ihnen die Schiedsstelle eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

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