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Hinweis zur Umsetzung der Eingliederungsvereinbarungen in Bezug auf die Anwendung der Hundesteuersatzung
Ab 01.01.2011 gelten die inhaltlichen Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Grimma vom 25.10.2001.
In den Eingliederungsvereinbarungen zwischen den eingemeindeten Kommunen und der Großen Kreisstadt Grimma wurde vereinbart, dass die Gebührensätze der bisherigen Hundesteuersatzungen der Gemeinden für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben.
Die Verwaltung setzt die o.g. Regelungen wie folgt um:
Vergleichsübersicht
Des weiteren gelten die inhaltlichen Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Grimma vom 25.10.2001.
Darin sind unter anderem die Steuerbefreiungen (§ 8) und die Steuerermäßigungen (§ 9) geregelt.
Zum Beispiel ist die
- Zwingersteuer für alle weggefallen
- Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim 1 Jahr steuerfrei für alle
- Wachhunde sind steuerermäßigt, nicht steuerbefreit
- Gebühren für Hundemarken
- Neuausgabe für alle gebührenfrei
- Ersatzmarke je Marke 2,- €
Marion Müller
Amtsleiterin Kämmerei
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